Ab dem 01.06.21 geht es im Sport wieder los!
Ab 01.06.2021 können wir endlich wieder mit unserem Sportangebot starten. Ab dann sind folgende sportliche Aktivitäten erlaubt:
Sport im Freien für alle Sportarten und alle Altersgruppen bis 25 Personen – ohne Test möglich
Sport im Innenbereich für alle Sportarten und alle Altersgruppen bis 15 Personen – Erwachsene mit Test (max. 24h alt)
Online-Training
Rehabilitationssport ohne Einschränkungen
Sobald wir die genauen Auflagen kennen, informieren wir euch.
Corona-Test
Für die Teilnahme am Sport im Innenbereich ist sowohl für die Trainer*in als auch für die Sportler*in ein negativer Corona-Test (max. 24h alt) vorzuweisen.
Eine entsprechende Testung ist auf der Grundlage des § 1a der Corona-LVO M-V wie folgt möglich:
ein Schnelltest durch geschultes Personal über ein Testzentrum (§ 1a Abs. 2)
ein Schnelltest oder Selbsttest über den Dienstherrn/Arbeitgeber*in (§ 1a Abs. 3)
ein Schnelltest oder Selbsttest über eine außerschulische Bildungseinrichtung (§ 1a Abs. 4)
ein Selbsttest im Beisein einer vom Testveranlasser*in (Sportgruppe oder Sportverein) beauftragten Person z.B. weitere Anleitungspersonen wie Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Vereinsmitglieder*innen oder Eltern teilnehmender Kinder, Lebenspartner*in bzw. Ehepartner*in der Anleitungsperson etc. (§ 1a Abs. 5).
In jedem Fall hat die Testung unter Begleitung stattzufinden und ihre Durchführung ist entsprechend der Anlage T der Corona-LVO M-V zu dokumentieren.
(Anlage T zu § 1a der Corona-LVO M-V ist beigefügt)
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