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Ab dem 01.06.21 geht es im Sport wieder los!

Ab 01.06.2021 können wir endlich wieder mit unserem Sportangebot starten. Ab dann sind folgende sportliche Aktivitäten erlaubt:

Sport im Freien für alle Sportarten und alle Altersgruppen bis 25 Personen – ohne Test möglich

Sport im Innenbereich für alle Sportarten und alle Altersgruppen bis 15 Personen – Erwachsene mit Test (max. 24h alt)

Online-Training

Rehabilitationssport ohne Einschränkungen

Sobald wir die genauen Auflagen kennen, informieren wir euch.

Corona-Test

Für die Teilnahme am Sport im Innenbereich ist sowohl für die Trainer*in als auch für die Sportler*in ein negativer Corona-Test (max. 24h alt) vorzuweisen.

Eine entsprechende Testung ist auf der Grundlage des § 1a der Corona-LVO M-V wie folgt möglich:

ein Schnelltest durch geschultes Personal über ein Testzentrum (§ 1a Abs. 2)

ein Schnelltest oder Selbsttest über den Dienstherrn/Arbeitgeber*in (§ 1a Abs. 3)

ein Schnelltest oder Selbsttest über eine außerschulische Bildungseinrichtung (§ 1a Abs. 4)

ein Selbsttest im Beisein einer vom Testveranlasser*in (Sportgruppe oder Sportverein) beauftragten Person z.B. weitere Anleitungspersonen wie Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Vereinsmitglieder*innen oder Eltern teilnehmender Kinder, Lebenspartner*in bzw. Ehepartner*in der Anleitungsperson etc. (§ 1a Abs. 5).

In jedem Fall hat die Testung unter Begleitung stattzufinden und ihre Durchführung ist entsprechend der Anlage T der Corona-LVO M-V zu dokumentieren.

(Anlage T zu § 1a der Corona-LVO M-V ist beigefügt)

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Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 28. Mai 2021

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